Sie sind vermutlich noch nicht im Forum angemeldet - Klicken Sie hier um sich kostenlos anzumelden Impressum 
Sie können sich hier anmelden
Dieses Thema hat 0 Antworten
und wurde 264 mal aufgerufen
 Demokratie
presse Offline



Beiträge: 28

20.10.2006 07:12
Eine Gemeindeordnung nur für bestimmte Fälle? Antworten

Zum Kommentar „Gefährliches Spiel auf Zeit“ vom 25. November schreibt Cathleen Schorling aus Wichenhausen:
„Als Ratsvorsitzende stimmt es mich traurig, wenn man als arrogant bezeichnet wird und es so aussieht, als stelle man den Bürger als Bittsteller hin. Dagegen möchte ich mich wehren, denn die Niedersächsische Gemeindeordnung regelt das Zusammenspiel vom Rat und dem Bürger. Diese Ordnung wurde vor über 50 Jahren vom Landtag beschlossen und hat sich bewährt. Auch der Rat der Stadt Bassum hat dieses in seiner Geschäftsordnung beschlossen. Darin steht, dass es zwei Tagespunkte gibt — eine am Anfang und eine gegen Ende. Während dieser Punkte kann der Bürger eine Frage sowie bis zu zwei Nachfragen an den Bürgermeister oder einen Ratsvertreter stellen. Allerdings findet keine Diskussion statt (siehe Paragraf 18 der Geschäftsordnung).
Ich traue jedem Bürger zu, sein Anliegen so zu formulieren, dass er seine Meinung in einer Frage vorbringen kann. Dass ich mich als Ratsvorsitzende auf die vorgeschriebenen Formen zurückziehe und sie umsetze, ist nicht nur mein Recht, sondern auch meine Pflicht, denn jeder Bürger kann eine Gleichbehandlung erwarten. Auch im Vorfeld gibt es viele Möglichkeiten, mit uns Ratsvertretern zu diskutieren.
Ich will mich in meiner Bewertung als Ratsvorsitzende in der Sache zurückhalten. Ich denke aber, dass auch in der Berichterstattung mit etwas mehr Respekt vor der Meinung anderer umgegangen werden sollte.
01.12.2005

 Sprung  
Xobor Einfach ein eigenes Forum erstellen | ©Xobor.de
Datenschutz